Professionelle Fotos und Videos von oben für die Immobilienvermarktung
Luftbildaufnahmen und Filme, die Welt aus einer anderen Perspektive.
Neuer Blick auf Ihre Projekte
Mit Luftbildaufnahmen und Videos von Ihren Verkaufsobjekten wecken Sie bei potenziellen Kunden mehr Interesse. Sprechen Sie mit uns.Sie
möchten Immobilienobjekte auf beeindruckende Weise Ihren Interessenten
präsentieren? Hochwertige Fotos und Videos machen Immobilien erlebbar –
sie schaffen Übersicht, wecken Emotionen und steigern nachweislich die
Aufmerksamkeit potenzieller Käufer.
MSM erstellt für Sie aussagekräftige Drohnen-Luftbildaufnahmen Ihrer Verkaufsobjekte – von Wohnhäusern und Grundstücken bis hin zu Gewerbeimmobilien. Dabei arbeiten wir mit modernster Drohnentechnologie flexibel, um jedes Ihrer Objekte optimal in Szene zu setzen. Unsere Einsätze erfolgen strikt nach §16 LuftVO sowie unter konsequenter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes. So erhalten Sie rechtssichere Aufnahmen ohne Risiko für Sie oder Ihre Auftraggeber.
Drohnenflüge bieten zahlreiche Vorteile:
• Spektakuläre Fotos und Videos wecken Interesse.
• Immobilien und Gewerbeobjekte aus allen Blickwinkeln.
• Große Areale können in kürzester Zeit erfasst werden. Das spart Zeit und Kosten.
• Mit Drohnenflügen können Sie stets aktuelle Bilder und Videos Ihrer Objekte präsentieren.
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir für Sie:
• Beantragen sämtlicher behördlicher Aufstiegs- und Ausnahmegenehmigungen
• Abstimmen mit den Anwohnern
Unsere Qualifikationen auf einen Blick:
• Allgemeine Aufstiegsgenehmigung
• EU-Fernpilotenzeugnis (A1/A3 und A2)
• Haftpflichtversicherung über HDI
• Alle relevanten Nachweise führen wir bei jedem Einsatz mit
Gerne unterstützt MSM Sie dabei, Ihre Immobilien professionell, modern und rechtssicher zu präsentieren.
Rufen Sie an: Tel. 02661 40028, Ihre Ansprechpartner: Björn und Heinz Scheyer.
MSM erstellt für Sie aussagekräftige Drohnen-Luftbildaufnahmen Ihrer Verkaufsobjekte – von Wohnhäusern und Grundstücken bis hin zu Gewerbeimmobilien. Dabei arbeiten wir mit modernster Drohnentechnologie flexibel, um jedes Ihrer Objekte optimal in Szene zu setzen. Unsere Einsätze erfolgen strikt nach §16 LuftVO sowie unter konsequenter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes. So erhalten Sie rechtssichere Aufnahmen ohne Risiko für Sie oder Ihre Auftraggeber.
Drohnenflüge bieten zahlreiche Vorteile:
• Spektakuläre Fotos und Videos wecken Interesse.
• Immobilien und Gewerbeobjekte aus allen Blickwinkeln.
• Große Areale können in kürzester Zeit erfasst werden. Das spart Zeit und Kosten.
• Mit Drohnenflügen können Sie stets aktuelle Bilder und Videos Ihrer Objekte präsentieren.
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir für Sie:
• Beantragen sämtlicher behördlicher Aufstiegs- und Ausnahmegenehmigungen
• Abstimmen mit den Anwohnern
Unsere Qualifikationen auf einen Blick:
• Allgemeine Aufstiegsgenehmigung
• EU-Fernpilotenzeugnis (A1/A3 und A2)
• Haftpflichtversicherung über HDI
• Alle relevanten Nachweise führen wir bei jedem Einsatz mit
Gerne unterstützt MSM Sie dabei, Ihre Immobilien professionell, modern und rechtssicher zu präsentieren.
Rufen Sie an: Tel. 02661 40028, Ihre Ansprechpartner: Björn und Heinz Scheyer.
Starten Sie eine Anfrage. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Inklusive-Leistungen:
- Planung per Google Maps
- Prüfung von Flugbeschränkungen (dipul)
- Ortsbesichtigung vor Aufstieg
- Behördliche Beantragungen
- Anmeldung bei Polizei und Ordnungsamt
- Sicherungsmaßnahmen
- Zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte
- Bildoptimierung
(Entzerrung, Farbe/Kontrast, kleine Retuschen)
Gegen Berechnung:
- Planung per Google Maps
- Prüfung von Flugbeschränkungen (dipul)
- Ortsbesichtigung vor Aufstieg
- Behördliche Beantragungen
- Anmeldung bei Polizei und Ordnungsamt
- Sicherungsmaßnahmen
- Zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte
- Bildoptimierung
(Entzerrung, Farbe/Kontrast, kleine Retuschen)
Gegen Berechnung:
- Videoschnitt und Nachbearbeitung
- Gebühren bei behördl. Sondergenehmigungen
- Anreisekosten, wenn über 50 km
- Gebühren bei behördl. Sondergenehmigungen
- Anreisekosten, wenn über 50 km
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